Jugendfreundlicher Verein

Der FV 1919 Ötigheim e. V. möchte als gutes Beispiel vorangehen und hat sich zum jugendfreundlichen Verein zertifizieren lassen.

Jugendschutz Ansprechpartner
Sebastian Frieser


Tel: 0175/9863116
E-Mail: s.frieser@fv-oetigheim.de

Folgende Regeln hat sich der FVÖ auferlegt und wird diese einhalten:

Jugendschutz – wir machen mit !

 

 

Jugendfreundlicher Verein FV 1919 Ötigheim e. V.

Verpflichtende Regelungen für Vereinsfeste, Veranstaltungen, fürs Clubhaus des FV 1919 Ötigheim e. V. und den täglichen Umgang

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
  2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
  4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
  9. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
  10. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg, zu denen auch die Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/innen und Nichtraucher/innen gleichermaßen.

Zusätzliche verpflichtende Regelungen bei großen Veranstaltungen des FV 1919 Ötigheim e. V.

  1. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  2. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
  3. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  4. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.
  5. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.