Staatsanwaltschaft bestätigt – es gibt keinen Rassismus beim FVÖ

Im September 2017 wurde der FVÖ nach dem Auswärtsspiel der zweiten Senioren-Herrenmannschaft mit Rassismusvorwürfen konfrontiert. Es wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen zwei Ötigheimer Spieler erhoben, die diese teilweise in ihrer beruflichen Existenz bedrohten. Von Seiten der FVÖ-Vorstandschaft wurden die beiden Spieler bis zur Aufklärung des Sachverhalts zu ihrem eigenen Schutz und mit ihrem Einvernehmen vorübergehend suspendiert

Wir erinnern uns,

  • wie einseitig und vorverurteilend in den Medien, unter anderem BNN, BT, taz und SWR berichtet wurde und dabei ausschließlich Informationen und Aussagen des VFB Gaggenau 2001 berücksichtigt wurden;
  • wie der Südbadische Fußballverband allein auf der Grundlage der Berichterstattung in den Medien und allein unter Berücksichtigung von Informationen des VFB Gaggenau 2001 in einer Pressemitteilung die erhobenen Vorwürfe als Tatsachen dargestellt hat;
  • wie die vorübergehende Suspendierung der Spieler durch die FVÖ-Vorstandschaft als Schuldeingeständnis beurteilt wurde;
  • wie schnell und ohne Beweisführung die Spieler in der ersten Instanz der Sportgerichtsbarkeit mit einer Sperre von jeweils neun Monaten belegt wurden;
  • wie das Berufungsverfahren im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit hinausgezögert und eine mündliche Verhandlung mit der Einvernahme von Zeugen einfach abgelehnt wurden und bis heute kein Berufungsurteil vorliegt;
  • wie die Verantwortlichen des VFB Gaggenau 2001 unverantwortliche und unhaltbare Vorwürfe erhoben haben und es nicht für notwendig erachteten, die Vorstandschaft des FVÖ in die Aufklärung des Sachverhalts einzubeziehen;
  • wie insgesamt gefordert wurde, das Verhalten der beiden Spieler auch strafrechtlich aufzuarbeiten.

Der Vorstandschaft des FVÖ ging es allein um die Wahrheitsfindung. Nicht so allerdings der Sportgerichtsbarkeit des Südbadischen Fußballverbands, die sehr schnell geurteilt, die eigenen Verfahrensregeln missachtet und es unter Beachtung der schwerwiegenden Vorwürfe nicht für notwendig erachtet hat, eine ordnungsgemäße Beweisführung durchzuführen. Von Bedeutung für die FVÖ-Vorstandschaft waren allein die Ergebnisse der eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Und diese liegen seit vergangener Woche vor.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat nach ausführlichen Ermittlungen das Verfahren eingestellt, weil kein begründeter Verdacht für ein strafbares Verhalten besteht.

Nunmehr sind wir auf die inhaltliche Berichterstattung in den Medien gespannt und vor allem auch darauf, welchen Raum die Berichterstattung im Verhältnis zu den einseitigen ersten Berichten einnehmen wird. Vom Südbadischen Fußballverband erwarten wir eine Pressemitteilung über die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, in der auch zu der vorschnellen und falschen Beurteilung des Sachverhalts Stellung genommen wird. Von der Sportgerichtsbarkeit erwarten wir die sofortige Aufhebung der verhängten Sperren. Und wir wünschen uns, dass künftig – vor allem bei so schwerwiegenden Vorwürfen – ein ordentliches Verfahren mit Beweiserhebung durchgeführt wird. Vom VFB Gaggenau 2001 erwarten wir ………………………………………… nichts, die haben augenscheinlich ihre eigenen Probleme, wie das Nachholspiel ihrer II. beim SV Niederbühl / Donau am vergangenen Dienstag zeigt.