Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch im Fußballbetrieb neue Regelungen.
Ab sofort gilt für das Betreten des Vereinsgeländes des FV Ötigheim die 3G-Pflicht (für nicht-immunisierte ist der Antigen Schnelltest ausreichend). Die 3G-Pflicht gilt im Spiel- als auch im Trainingsbetrieb für alle Personen (Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Zuschauer:innen, Eltern, usw.), die das Vereinsgelände betreten.
Der FV Ötigheim bittet um die Einhaltung der neuen Verordnung.